Geschichte

C h r o n i k
unserer Bruderschaft

Es handelt sich hier hauptsächlich um Auszüge aus der sehr umfangreichen Chronik, die anlässlich des Bruderschaftsjubiläums 1987 von unseren Schützenbrüdern Dieter Federspiel (verst. 30.04.2012)und Dr. Heinrich Weyers erstellt worden ist. 

Ich habe die Chronik mit allgemeinen Daten und Informationen aus der Huckinger Geschichte angereichert, um das Geschehen in unserer Bruderschaft ein wenig in den allgemeinen zeitlichen Zusammenhang zu setzen. Dieses allgemeine zeitliche Geschehen in und um Huckingen kann hier natürlich nur „angekratzt“ werden. Dem, der mehr über die Huckinger Geschichte erfahren möchte, seinen die Huckinger Heimatbücher I und II – herausgegeben vom Bürgerverein Huckingen e. V. – sehr empfohlen.

Die jeweiligen geschichtlichen Quellen sind entsprechend aufgeführt; diese Textpassagen sind kursiv dargestellt.

Franz-Josef Lenz

 

 

A)   Die Anfänge

In einem Verzeichnis, das Wilhelm Ewald 1933 zusammengestellt hat und das sämtliche rheinischen Schützenvereine jener Zeit nennt, ist unsere Bruderschaft mit dem Gründungsjahr 1687 aufgeführt. Damit zählt die Bruderschaft zu den ältesten im Rheinland. Von den ca. 2000 registrierten Schützenbruderschaften, -vereinen und -gilden sind lediglich 234 mit Sicherheit älteren Datums. Von den 932 Schützenvereinen des Gebietes von Düsseldorf und des Niederrheins sind nur 133 mit Sicherheit älter als unsere Bruderschaft. (Wilhelm Ewald, „Die rheinischen Schützengesellschaften“ in der Zeitschrift des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Heimatschutz 26 (1933, Heft 1 , 119 -176).

Die Datierung des Gründungsjahres stützt sich auf eine Plakette am alten Königssilber, auf welcher der Name „Andrist Brockerhoft“ und die Jahreszahl „1687“ vermerkt sind. Darüber hinaus gibt es über die Gründung der Bruderschaft nur sehr spärliche Informationen.

Einen Hinweis gibt die Bruderschaftssatzung. Dort heißt es in Paragraph 2: „Die im Jahre 1687 errichtete Leichengesellschaft hat sich im Jahre 1826 als St. Sebastianus Schützenbruderschaft zusammengeschlossen“. Unter einer solchen Leichengesellschaft kann man eine kirchliche Bruderschaft verstehen, die sich Werken der Nächstenliebe – wie Krankenpflege und Armenunterstützung – widmete. Sie sorgte auch für ein ordentliches Begräbnis ihrer Mitglieder.

Derartige kirchliche Bruderschaften entstanden hauptsächlich im 15. Jahrhundert. Die Mitglieder waren zu einem christlichen Lebenswandel verpflichtet. Mittelpunkt des Bruderschaftslebens war das Fest des Bruderschaftspatrons, das mit einer Messe und einem Mahl gefeiert wurde. Darüber hinaus waren die Bruderschaftsmitglieder spätestens seit dem 17. Jahrhundert angehalten, an den Prozessionen teilzunehmen.

Vieles spricht dafür, dass diese „Leichengesellschaft“ gleichzeitig die Funktion einer Schützengilde hatte. Solche Schützengilden entstanden im 13. Jahrhundert (z. B. Kaiserswerth 1285) und hatten die Aufgaben, die Ortschaften zu bewachen, vor Räubern zu schützen und in Kriegszeiten zu verteidigen. Wenn auch etwa ab dem Ende des 30-jährigen Krieges (1618-1648) der Schutz der Städte der weltlichen Obrigkeit überlassen wurde, sodass für die Schützengilden kein unmittelbarer Bedarf mehr bestand, so kann man doch davon ausgehen, dass die Gilden in Dörfern weiterhin ihre Funktion ausübten, zumal noch lange nach dem 30-jährigen Krieg Räuberbanden ihr Unwesen trieben. Mittelpunkt des Lebens der Schützengilden war das jährliche Vogelschießen, das schon früh mit einem Volksfest verbunden wurde. Geschossen wurde zunächst mit einer Armbrust, später mit Feuerwaffen auf einen an einer Stange befestigten Holzvogel. Wer den Vogel abschoss, war Schützenkönig. Als äußeres Zeichen seiner Würde trug der Schützenkönig eine silberne Kette, der ein Vogel angehängt wurde. Ab dem 17. Jahrhundert war es Brauch, dass der König zur Erinnerung an seine Amtszeit eine Plakette für das Silber stiftete.

 

Für eine solche Verbindung von kirchlicher Bruderschaft mit karitativer Zielsetzung und Schützengilde mit Schutzfunktion, die ab dem 16. Jahrhundert die Regel war, spricht im Falle unserer Bruderschaft:

1)          Der Schutzpatron der Bruderschaft, der heilige Sebastian, der sowohl von Schützengilden als auch von Bruderschaften, die sich der Krankenpflege und der Bestattung Verstorbener verschrieben hatten, als Titular gewählt wurde

2)          Die Höhepunkte des Schützenjahres, nämlich das Patronatsfest und das Schützenfest

3)          Die verpflichtende Teilnahme an der Pfarrprozession

4)          Die Gottesdienste für die Lebenden und Verstorbenen der Bruderschaft

5)          Die Zahlung von Sterbegeld und die lange Zeit bestehende Verpflichtung zur Teilnahme am Begräbnis von Mitgliedern

6)          Das Königssilber – die Schützengilden übernahmen das Tragen von Ketten von den Bruderschaften

7)          Die ungebrochene Tradition: Nach der Besetzung des Rheinlandes durch die Franzosen wurden 1794 die Schützengilden aufgehoben, die sie in den Augen der Machthaber eine Gefahr darstellten. Die religiösen Bruderschaften waren davon nicht betroffen. Sie setzten, wo sie mit einer Schützengilde verbunden waren, deren Tradition fort. Dies ist auch in Huckingen geschehen, wo es vermutlich trotz des Verbots der Schützengilden von 1794 bis 1813 weiter ein Vogelschießen gab.

Es gibt allerdings auch Vermutungen, wonach unsere Bruderschaft vor dem Jahr 1687 entstanden ist. Sie sind nicht unbegründet. Denn: A) 4 Plaketten am Königssilber sollen nach dem „Urteil von Kennern“ älter sein als jene von 1687. B) Nach den Pfarrakten existierte bereits 1621 eine Kapelle mit sonntäglichem Gottesdienst in Huckingen und der Gemeindebezirk hatte eine Ausdehnung, die das Bestehen einer Schützengilde wahrscheinlich machte, denn: Die Hon(n)schaft Huckingen (dazu gehörten auch die heutigen Stadtbezirke Großenbaum, Buchholz, Wedau, Bissingheim, Hüttenheim, Ungelsheim, Wanheim) hatte zu jener Zeit eine Bevölkerungszahl von ca. 1.000. Hon(n)schaft = am Niederrhein im Mittelalter und auch noch danach: „unterste Verwaltungseinheit auf dem Lande“. (Quelle Wikipedia)

Da aber die betreffenden Plaketten weder eine Jahreszahl aufweisen noch bisher eindeutig datiert werden konnten und da auch keine entsprechenden schriftlichen Zeugnisse vorhanden sind, muss bis zur Vorlage anderer Beweise von dem Gründungsjahr 1687 ausgegangen werden.

 

Quelle Wikipedia:

Funde in den Ehinger Bergen belegen, dass die Gegend um Huckingen bereits in der mittleren Steinzeit (8000 v. Chr. – 5300 v. Chr.) besiedelt war. Auch aus der jüngeren Steinzeit (5300 v. Chr. – 2000 v. Chr.) sind Funde, zum Beispiel neben dem Gut Kesselsberg, dem Biegerhof und in den Ehinger Bergen, bekannt. Während aus der Bronzezeit kaum Spuren vorhanden sind, existieren für die jüngere Eisenzeit wieder einige Hinweise, z. B. aus dem Süden Huckingens nahe der alten Sandmühle. Aus der römischen Epoche stammen germanische Gräber vom Ende des 2. Jahrhunderts bis Anfang des 3. Jahrhunderts am Heidberg und ein römischer Goldschatz bei Großenbaum. Vom Gelände der Mannesmann-Werke stammt ein fränkischer Grabfund der Zeit um 500.

Quelle: „Duisburger Denkmalthemen 3:

Huckingen gehört zu einer Reihe von Orten im Duisburger Süden, die bereits aufgrund ihres Namens ein hohes Alter erahnen lassen. Im Jahre 1243 taucht der Ort erstmals in seiner heutigen Namensform in den Schriftquellen auf. Bei seiner Ersterwähnung 1229 wird er noch „Huckilheym“ genannt. Somit ist unklar, ob Huckingen tatsächlich zu den alten germanischen Ortsnamentypen mit dem Suffix -ing(en) gerechnet werden darf, oder ob er zu den personenbestimmten Ortsnamen mit dem Suffix –heim gehört. Beide Namensformen waren spätestens ab dem 6. Jahrhundert im gesamten germanischen Sprachraum verbreitet. Auch die archäologischen Befunde aus dem Ortsbereich belegen ein hohes Alter der Besiedlung. Die frühesten Spuren reichen in vor- und frühgeschichtliche Zeit zurück. Siedlungs- und Grabfunde aus der Merowingerzeit (Anm.: Ältestes bekanntes Königsgeschlecht der Franken vom frühen 5. Jahrhundert bis 751) lassen die mittelalterlichen Wurzeln des Ortes Huckingen im 5. Jahrhundert vermuten. Das siedlungsgünstige Areal des alten Ortskerns liegt in der Niederterrasse zwischen dem mäandrierenden Wasserlauf des Angerbachs und dem Bruchgraben, einem Zulauf zur Anger am Westrand des Dorfes. Durch den Ort verläuft eine wichtige Altstraße, deren Trasse sich in etwa mit der heutigen Düsseldorfer Landstraße deckt. Die Verkehrsachse verbindet die beiden mittelalterlichen Zentralorte Duisburg und Kaiserswerth. Entsprechend große Bedeutung besaß die Wegeverbindung für den Verkehr, Handel und Warentransport, vor allem im hohen Mittelalter.

Quelle: „Duisbuger Denkmalthemen 3“ und  Huckinger Heimatbuch I und II:

Aus dem 3. Drittel des 12. Jahrhunderts stammt der unterste Teil des Steinhof-Turmes. Er ist Duisburgs ältestes profanes Gebäude und im weiten Umkreis einmalig.

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • 1193 Die Grindsmark, die Huckinger Mark, die Saarner Mark und die  Lintorfer Mark werden in einer Urkunde Kaiser Heinrichs VI genannt (Anm.: Im Großenbaumer Wald ist heute noch der Hauptgrenzstein „Die Vier Steine“, der den gemeinsamen Grenzpunkt der genannten Gemarkungen markiert, zu bewundern.)
  • 1229 Stift Kaiserswerth nennt in einer Urkunde den Ort Huchilheim (auch Huckilheym)
  • 1271 Medeforter bzw. Angereorter Mühle im Besitz des Ritters Heinrich von Linnep (Anm.: Ratingen Breitscheid, Burg Linnep)
  • 20.03.1289 Erstmalige Nennung einer Kapelle in Huckingen in einer Kaufurkunde, die im Besitz des Klosters Saarn ist
  • 1318 Wedau, damals noch zu Huckingen gehörig, wird erstmals als Flurname erwähnt
  • 16.04.1374 Erstmalige urkundliche Nennung des Biegerhofs
  • 1404 Reinhard von Bottlenberg gen. Kessel (1418 genannt „Kessel up dem Berg“) wird im Zusammenhang mit Gut Kesselsberg erwähnt
  • 1433 Die Festung Angerort wird vom Herzog von Jülich-Berg zur Sicherung seiner Grenze gegenüber Kleve erbaut. Anmerkung: Die Festung lag an der Einmündung der Anger in den Rhein auf dem heutigen Gebiet der Mannesmannwerke (ehemals Schulz-Knaudt)
  • 1493 Fürst Herzog Wilhelm III von Jülich und Berg und Herzog Johann II von Kleve treffen sich zu einer Besprechung auf dem Feld zwischen Angerort und Wanheim in Huckingen
  • 1520 Albrecht Dürer macht bei einer Rheinreise Tagebuchnotizen über Angerort
  • 1532 In Huckingen „Am gruete Boom“ (= Schlagbaum einer Zollstation zwischen Berg und Kleve) wird ein Wohnhaus errichtet, woraus sich dann später der Stadtteil Großenbaum entwickelt
  • 1566 Großes Hochwasser in Huckingen
  • 1634 Angerort, Böckum, Kesselsberg und Remberg gehören zu den 12 Edelleutshäusern des Hauptgerichts Kreuzberg (bei Kaiserswerth)
  • 01.10.1644 Die Festung Angerort wird zerstört; 1742 begann der Wiederaufbau als keines Schloss (Haus Angerort) in etwa der heute bekannten Form – es hatte keinen Festungscharakter mehr; es wird heute als Bürogebäude benutzt
  • 20.06.1651 Der Große Kurfürst und Herzog Wolfgang Wilhelm von Jülich-Berg treffen sich auf einem Feld bei Angerort in Huckingen und schließen einen Waffenstillstand
  • 1746 Wiedererrichtung der Rochuskapelle – Errichtungszeit der ursprünglichen Kapelle ist unbekannt
  • 1784 Großes Hochwasser in Huckingen
  • 5./6. Sept. 1795 Französische Truppen überqueren den Rhein am Eichelskamp in Huckingen (jetzt Wanheim)
  • 1799 Jahrhunderthochwasser in Huckingen mit schwerem Eisgang auf dem Rhein; selbst das Scheunendach von Haus Remberg lag unter Wasser; 600 von ca. 1.000 Einwohnern waren auf fremde Hilfe angewiesen
  • 1807 Angermund wird Municipalität (Bürgermeistereit)
  • 1814 In der Huckinger Mark werden die letzten Wildpferde gefangen
  • 1816 Die Bürgermeisterei Angermund wird dem Kreis Düsseldorf zugegliedert
  • 16.07.1821 Die bis zum 01.01.1958 bestehenden Grenzen des Erzbistums Köln und des Bistums Münster werden im Duisburger Raum entsprechend der alten bergisch-klevischen Grenze festgelegt

 

B)   Die Zeit von 1826 – ca. 1860

Licht in unsere Bruderschaftsgeschichte kommt mit dem ältesten erhaltenen handschriftlichen Dokument, dem Statutenbuch aus dem Jahre 1826 Es trägt die Überschrift: „Die thätige Liebe beim Grabe unserer Mitbürger oder die aus redlicher Absicht errichtete Leichengesellschaft der St. Sebastianus-Bruderschaft in Huckingen, nebst den dazugehörigen Bedingungen errichtet am 3. März 1826“. Das Statut trägt die Unterschrift von Franz Bieger, Johann Ludwig Kayser und Johann Ingelberg. Am 11. März desselben Jahres wurde das Statut vom Bürgermeister Trigst von Kaiserswerth, der damals die Gemeindegeschäfte für Huckingen führte, gegengelesen und „für gut befunden“.

Anlass für die Statuten war offensichtlich eine allgemeine Notlage in der Zeit nach den Freiheitskriegen gegen Napoleon. Wenngleich die entscheidende Schlacht bei Waterloo (1815) bereits über ein Jahrzehnt zurücklag, waren deutliche Nachwirkungen spürbar. Das Leid und Elend der Familien, verschärft durch die Tatsache, dass 1826 noch kein soziales Versicherungswesen bestand, fasst der Einleitungssatz des Statuts treffend zusammen. „Da das Leben und Weben in der menschlichen Gesellschaft in einem erstaunlichen Grade des Unterschiedes besteht, dass es einen rechtschaffenden Hausvater irre machen sollte, wenn er eine große Menge seiner Mitmenschen in einem solchen Stande sieht, die auch bei allen angewandten Kräften für sich und die ihrigen das Leben kaum retten können, noch viel weniger auf ihren Sterbetag, der auch noch viele Kosten verursacht, etwas zurückzulegen, wovon ein ehrliches Begräbnis bewerkstelligt werden kann und oft den überlebenden Teil in die größte Verlegenheit setzte zumal, wenn durch langwierige Krankheiten das Vermögen geringer Haushaltungen schon zerrüttet ist, daher sich genötigt sehen, bei der Beerdigung in eine Schuldenlast zu setzen. Diese und weitere Ursachen haben die Männer bewogen, eine Gesellschaft zu errichten, die durch ihren kleinen Beitrag einen Fonds sammelt, woraus ein ehrliches Begräbnis eines unserer Mitbürger bewerkstelligt werden könnte.“ Aufgabe dieser Sterbelade war es also, für ein würdiges Begräbnis ihrer Mitglieder zu sorgen, wozu die einzelnen Familien aus eigener Kraft nicht in der Lage waren. Die Unterstützung bezog sich aber nicht nur auf die finanzielle Seite. Alle Mitglieder waren verpflichtet, am Begräbnis und an den Gottesdiensten der Gesellschaft am Sebastianustag und zu anderen Terminen teilzunehmen. Von jedem wurde ein tadelloser Lebenswandel erwartet. Ausschluss drohte demjenigen, der durch ein Gericht eines Delikts überführt worden war. Bei bloßem unsittlichem Verhalten wurde der Betreffende mit 5 Sgr (Anm.: = Silbergroschen) bestraft. Im Wiederholungsfall konnte er auf Beschluss der Bruderschaftsmitglieder ausgeschlossen werden. Zur Mitgliedschaft berechtigt waren alle in Huckingen wohnenden Männer unter 45 Jahre. Der Sinn dieser Altersbeschränkung ist in der damaligen niedrigen durchschnittlichen Lebenserwartung zu sehen. Mann wollte einen Eintritt aus rein materiellen Gründen verhindern. Das Eintrittsgeld betrug 10 Sgr und der Mitgliedsbetrag 1 Sgr pro Monat, der an jedem 2. Sonntag im Monat in die Kasse gezahlt werden musste. Die Verwaltung der Kasse wurde „drei in öffentlicher Achtung stehenden“ Mitgliedern anvertraut. Die ersten Kassenverwalter waren wohl die Unterzeichner des Statuts. Dem Statut ist ein Mitgliederverzeichnis beigefügt, wonach die Gesellschaft am 11. März 1826 52 Mitglieder zählte.

Die Formulierung der Überschrift deutet darauf hin, dass die St. Sebastianus-Bruderschaft zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Statuts bereits bestand. Auch die Verpflichtung zum Messbesuch am Sebatianustag beruft sich wohl auf eine bestehende Tradition.

Es ist also anzunehmen, dass es sich hier um die Neubearbeitung früherer Statuten handelt. Dies hat seinen Grund in den veränderten Lebensbedingungen, aber auch in der Tatsache, dass Huckingen seit der politischen Neuordnung im Jahre 1815 zu Preußen gehörte und die Regierung verlangte, dass Statuten von den Bürgermeistern genehmigt sein mussten.

Bereits ein Jahr später, am 14. Januar 1827, wurde die Sterbelade auf eine Krankenlade ausgedehnt, was auf eine schlechte allgemeine Lage der Huckinger Bürger in der damaligen Zeit hinweist. Nach dem Ausdehnungsstatut diente die Lade der Unterstützung erkrankter Hausväter und Hausmütter. Bei Krankheiten von längerer Dauer als acht Tagen, die Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten, wurde jeweils 10 Sgr gezahlt. Die Arbeitsunfähigkeit musste von den Lademeistern festgestellt werden; bei Unklarheiten entschieden die Direktoren der Lade. Die Lademeister waren Mitglieder eines bestimmten Bezirks zugeteilt. Die Direktoren bildeten den Vorstand. Am 14. Januar 1827 wurden dazu gewählt: Johann Ingelberg, Theodor Roßkothen, Peter Rolofs, Ludwig Michelet und Johann Kluth. In diesen Männern darf man wohl den ersten bekannten Vorstand unserer Bruderschaft sehen. Das Statut regelte auch die Zahlung der Sterbegelder neu. Beim Tod eines Familienvaters wurden 8 Thaler, beim Tod einer Mutter 5 Thaler gezahlt. Das Beitrittsgeld zur Krankenlade betrug 23 Sgr, die Beträge 3 Sgr im Vierteljahr. Weiter legte die Satzung fest, dass jeweils am Sebastianustag eine Versammlung stattzufinden hatte, auf der die Bilanz des letzten Jahres den Mitgliedern bekanntgegeben werden sollte. Auf dieser Versammlung wurden auch die Lademeister und Direktoren der Bruderschaft für das laufende Jahr gewählt. Ort der Versammlung war ein Lokal, dessen Besitzer Mitglied der Bruderschaft war. Wenn ein Mitglied der Bruderschaft starb, konnte die Witwe unter bestimmten Bedingungen Mitglied in der Bruderschaft bleiben.

Als dieses Statut ausgearbeitet wurde, war Huckingen noch keine Pfarrei. Vorausschauend bestimmte aber das Statut: „Sollte Huckingen zur Pfarre erhoben werden, so steht jedem Pfarrgenossen der Beitritt zur Lade offen.“ In dieser Bestimmung wird die kirchliche Bindung deutlich. Es war aber auch eine nicht unerhebliche Erweiterung gegenüber der Bestimmung, die im Statut der Sterbelade bezüglich der Mitgliedschaft festgelegt war, denn der Pfarrbezirk ist in der damaligen Zeit nicht mit dem Ortsbezirk identisch. Als Huckingen 1833 zur Pfarre erhoben wurde, gehörten auch die Ortschaften Buchholz und Großenbaum dazu. Demnach konnten ab 1833 auch Einwohner dieser Ortschaften Mitglieder der Huckinger Bruderschaft werden.

Es fällt auf, dass beide Statuten die karitativen Aufgaben der Bruderschaft ausführlich umschreiben, die traditionellen Aufgaben der Schützengilden aber mit keinem Wort erwähnen. Indes muss man berücksichtigen, dass die von den Schützengilden ausgeübten Funktionen des Wach- und Schutzdienstes im 19. Jahrhundert nur noch symbolischen Wert hatten.

„Da die unterzeichneten Einsassen der Gemeinde Huckingen den Wunsch hegen, das bisher übliche jährliche Vogelschießen auch in Zukunft zu feiern, so haben dieselben auf den Grund des in Abschrift nachstehenden … Polizei-Reglemets … sich als Schützengesellschaft constituiert …“. Das sind die einleitenden Worte der Konstitution vom 20. Januar 1829, von der sich eine beglaubigte Abschrift im Archiv der Stadt Duisburg befindet (17/367). Zusammen mit dieser Konstitution wurden die Statuten der Kranken- und Strebelade dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt. Mit Datum vom 22. Januar 1829 wurden die Statuten und die Konstitution vom Landrat von Lasberg genehmigt. Nach dem mit den Statuten vorgelegten Mitgliederverzeichnis zählte die Bruderschaft zu jenem Zeitpunkt 132 Mitglieder.

Aus den Worten „das bisher übliche jährliche Vogelschießen“ in der oben zitierten Einleitung ist zu schließen, dass das Vogelschießen schon eine längere Tradition hatte. Das Schießen bedurfte wohl noch der offiziellen Zustimmung und Genehmigung der Obrigkeit. Diese Worte zeigen auch, dass in der Kranken- und Sterbelade die Tradition der Schützengilden lebendig geblieben ist. Und die Tatsache, dass die Konstitution und das Statut gemeinsam zur Genehmigung vorlegt wurden, zeigt ganz deutlich, dass die Schützengesellschaft mit der Kranken- und Sterbegesellschaft identisch ist.

Das Schießreglement ordnete das Schießen in peinlicher Genauigkeit. Es machte detaillierte Angaben über z. B. Beantragung, Genehmigung, Ort des Schießstandes, Schießaufsicht (auch durch die Behörden), Sicherheitsvorschriften, Schießreihenfolge, Ausschluss vom Schießen (einschließlich Bestrafung) bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften, Verbot vom „übermäßigen Genuss geistiger und berauschender Getränke“.

Für eine Mitgliedschaft in einer Schützengesellschaft war nicht nur ein guter Ruf erforderlich, sondern auch der Nachweis, dass man mit einem Gewehr umzugehen verstand. Dieser Nachweis war vor einem Ausschuss, der aus den „geachtetsten Männern der Gesellschaft“ gewählt worden war, zu erbringen. Erstmals in diesen Ausschuss gewählt wurden Heinrich Hagedorn, Johann Wilhelm Schmitz und Heinrich Beumer.

Durch das Schießreglement hat es bezüglich der Mitgliedschaft keine Religions- und Standesunterschiede gegeben. Dies steht in gewissem Gegensatz zu den Statuten aus den Jahren 1826 und 1827. Sie beschränken die Mitgliedschaft zwar nicht ausdrücklich auf Katholiken, jedoch spricht aus ihnen ein traditionelles katholisches Selbstbewusstsein. Indem die Schützengesellschaft in ihrer Konstitution das Schießregelement anerkannte, wurde die Möglichkeit geschaffen, dass auch Nichtkatholiken Mitglied werden konnten. Da Huckingen zu jener Zeit aber noch überwiegend katholische Einwohner hatte, war eine Bestimmung bzgl. der Religionszugehörigkeit wohl nicht von großer Wichtigkeit. Fraglich ist jedoch, ob Nichtkatholiken auch Mitglied der Kranken- und Sterbelade waren und somit auch Anspruch auf Kranken- und Sterbegeld hatten.

Außer den Statuten und der Konstitution ist vom Vereinsleben jener Zeit wenig bekannt. Im Jahre 1833 wurde die Vogelstange auf dem Grundstück des Schützenbruders W. Becker aufgestellt, wo dann auch über viele Jahre das Vogelschießen abgehalten wurde. Schießplatz und Vogelstange wurden auch anderen Vereinen für ein Preisvogelschießen zur Verfügung gestellt. So veranstaltete der marianische Junggesellenverein 1855 und 1856 ein solches Schießen. In den Genehmigungsanträgen wird jeweils darauf hingewiesen, dass das Schießen „an der der hiesigen Sebastianus-Bruderschafts-Gesellschaft gehörenden Stange“ stattfinden sollte.

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • 1833 Die Vikarie Huckingen wird zur Pfarre erhoben
  • 1839 Das neue Pfarrhaus an der Düsseldorfer Landstraße wurde gebaut (die heutige Bäckerei Brockerhof/Ernenputsch
  • 1840 Friedrich-Wilhelm Curtius errichtet am Eichelskamp (Wanheim) ein Schwefelsäure- und Tonerdewerk
  • 09.02.1846 Der Name der Bahnstation an der Strecke Duisburg – Düsseldorf der Köln-Mindener Eisenbahn, auf Huckinger Gebiet liegend, wird von der Eisenbahnverwaltung mit „Großenbaum“ festgelegt
  • 1845 Großes Hochwasser in Huckingen – danach auch in 1855,1876,1877, 1882 und 1883
  • 1848 Die Vikarie (Anm.: Haus des Vikars (Kaplans)) wurde an der Düsseldorfer Landstraße errichtet (bis vor kurzem physiotherapeutische Praxis); auf die ursprüngliche Funktion des Hauses weist noch heute der Spruch über der Haustüre hin: Pax intrantibus (=Friede den Eintretenden)
  • 1858 Gründung des Mündelheimer Deichverbandes
  • 1866 Gründung des Männergesangvereins „Erholung“ in Huckingen
  • 1877 Grundsteinlegung der heutigen neugotischen Kirche St. Peter und Paul
  • 1888 Die Hahnschen Werke werden errichtet (Anm.: heutiges „Gewerbegebiet Keniastraße“)
  • 1892 Gründung des Kirchenchors „Cäcilia“
  • 1893 Am Weihnachtstag wurde in der neuen Pfarrkirche die erste Messe gelesen
  • 06.07.1898 Gründung des „Turn- und Sportvereins (TuSpo) Huckingen“

Einen ersten Hinweis, dass das Huckinger Schützenfest Ende August gefeiert wird, findet man in einem Antrag an den zuständigen Angermunder Bürgermeister (Ferdinand Baasel, Bürgermeister in Angermund 1848 – 1871) aus dem Jahre 1858. In diesem Antrag wurde der Termin als „üblich“ bezeichnet, was auf eine längere Tradition schließen lässt. Die Behandlung dieses Antrags ist der erste bekannte Hinweis darauf, dass ein Schützenfest in Huckingen nicht genehmigt wurde. Das Fest sollte beim „Wirth Simon Vercoyen“ am 29. und 30. August 1858 stattfinden. Der Bürgermeister sprach sich in seiner für den Landrat bestimmten Bemerkung gegen das Schützenfest aus. „Bei dem Königlichen Landrathe … mit dem gehorsamsten Bemerken vorzulegen, dass ich mich in Rücksicht der gegenwärtigen Verhältnisse für die Abhaltung des Schützenfestes, welches auch in den letzten Jahren nicht mehr gehalten wurde, nicht aussprechen kann, um so mehr als die Mehrzahl der Bewohner und namentlich die Notablen der Gemeinde dagegen bei mir Einspruch erhoben haben.“ Der Landrat bemerkte dazu: „Mit dem Antrag des Bürgermeisters einverstanden“ und weist den Bürgermeister an, das Gesuch der St. Sebatianus Bruderschaft zu Huckingen abschlägig zu bescheiden. Der Vorgang trägt den Vermerk „cito“ (Schweigen), woraus zu schließen ist, dass es sich wohl um eine unpopuläre Entscheidung handelte, die beim Volk auf wenig Verständnis gestoßen sein dürfte.

Die Bemerkung des Bürgermeisters lässt den klaren Schluss zu, dass in Huckingen auch in mehreren Jahren vor 1858 kein Schützenfest gefeiert worden ist. Da aber ab 1860 fast alle Könige namentlich bekannt sind, wurde wohl zumindest ab 1860 wieder regelmäßig Schützenfest befeiert.

 

D)   Ca. 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts

Quelle Wikipedia

Die fortschreitende Industrialisierung im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts, z.B. die Ansiedlung der Schulz-KnaudtWerke, führte zu einer deutlichen Veränderung. Die Bevölkerung stieg rapide und die alte Honnschaft Huckingen wurde in eine Reihe eigenständiger Verwaltungsbezirke (Huckingen, Buchholz, Großenbaum, Hüttenheim etc.) aufgegliedert. Wurden in der Honnschaft Huckingen in 1843 von 1.471 Einwohner gezählt, waren es 1895 schon 3.389. Der neue Verwaltungsbezirk Huckingen hatte in 1925 schon 2.613 Einwohner und in 1962 schon 7.586 Einwohner: Ende 2010 belief sich die amtliche Einwohnerzahl des heutigen Stadtteils Huckingen auf 9.625.

Die Protokollbücher, die ab 1865 größtenteils erhalten sind, ermöglichen ein etwas genaueres Bild vom Leben in unserer Bruderschaft, in dessen Mittelpunkt das Titularfest und das Schützenfest standen.

Das Titularfest wurde am 20. Januar (= liturgischer Gedenktag des Heiligen Sebastianus) gefeiert. Es begann mit einem Gottesdienst. Anschließend wurde die Jahreshauptversammlung abgehalten. Es wurde die Bilanz des vergangenen Rechnungsjahres offengelegt und der Rendant entlastet. Ferner wurden der Vorstand und der Fähnrich gewählt. (Der Fähnrich trug die Vereinsfahne z. B. am Schützenfest und bei Beerdigungen von Mitgliedern.) Am Nachmittag fand ein Kaffeetrinken der Frauen statt. Am Abend gesellten sich die Männer hinzu. Interessant: Die Festleitung lag in den Händen der Frauen und die Männer mussten sich deren Anordnungen fügen. An diesem Tag fand auch die Jubilarehrung statt.

In einer Sitzung nach dem Titularfest wurden die Vorstandsmitglieder in ihr Amt eingeführt. Jedes Vorstandsmitglied mit Ausnahme des Rendanten erhielt einen bestimmten Bereich zugeteilt, in dem er für die Betreuung der Kranken zuständig war, d. h. er hatte festzustellen, ob Anspruch auf Krankengeld bestand und hatte dafür zu sorgen, dass dieses ausgezahlt wurde. Eine solche Einteilung in 8 Bezirke ist vom 29. Januar 1867 bekannt. Hier die einzelnen Vorstände und ihren Bezirken zu nennen, würde den Rahmen dieser Abhandlung sprengen. Aus heutiger Sicht ist interessant, dass die Bezirke auch die heutigen Gebiete von Buchholz, Wanheim, Angerhausen incl. Eichelskamp und Großenbaum umfassten.

Bezüglich des Schützenfestes ist bekannt, dass am Sonntag und am Montag gefeiert wurde. Beide Festtage begannen mit einem Gottesdienst, dem am Sonntag ein Frühschoppen und am Montag das Vogelschießen folgte. An beiden Nachmittagen gab es Umzüge und an beiden Abenden Tanz.

Es sind auch Preisschießen bekannt, die im Frühjahr und im Herbst stattfanden.

Neben der Jahreshauptversammlung am Patronatstag wurden auch im April, Juli und Oktober Generalversammlungen abgehalten; man befasste sich hauptsächlich mit Fragen, die das Krankengeld betrafen. Hinzu kam noch eine Versammlung, die sich ausschließlich mit Angelegenheiten des Schützenfestes befasste. Der wichtigste Punkt der Versammlung war die Verpachtung des Schützenzeltes. Der meistbietende Wirt erhielt den Zuschlag. Die Verpachtung erfolgte unter bestimmten Bedingungen, von denen die aus Jahre 1875 erhalten sind. So werden u. a. genau bestimmt Standort, Größe und Dekoration des Festzeltes, Verkostung der Musiker, Preise für Bier und Wein, Zahlung der Pacht. In dieser Versammlung wurde auch die Restauration an der Vogelstange vergeben. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Vergabe der Ehrenstellen, die mit einem militärischen Rang versehen waren. Aus diesen Ehrenstellen hat sich dann zu Beginn des 20.Jahrhunderts das Offizierscorps entwickelt.

Es war zu jener Zeit allgemein üblich, die Generalversammlungen in dem Lokal des Wirtes abzuhalten der die Restauration beim Schützenfest ersteigert hatte. Es ist die Geschäftsordnung vom 5. Juli 1874 erhalten, in der u. a. auch der Ablauf einer Generalversammlung geregelt ist.

Im Jahre 1866 verzeichnete die Bruderschaft 147 Mitglieder.

Zu jener Zeit muss die Huckinger Bruderschaft einen ziemlichen Bekanntheitsgrad gehabt haben, denn am 4. April 1869 wurde die Stellung „auswärts wohnender Mitglieder“ geregelt: „ … dieselben bleiben Mitglieder der Gesellschaft, haben aber nur die Hälfte der Beiträge zu zahlen und genießen nur die Vorteile des Sterbegeldes, haben also auf Unterstützung bei Krankheiten keinen Anspruch. Die bezeichneten umliegenden Ortschaften, wo sich die Krankenpflege besser unterstützen lässt und die immer in unmittelbarer Berührung mit hiesiger Gemeinde stehen, nämlich Feldmark, Duisburg, Wahnheim Angerhausen, Großenbaum, Rahm, Holtum, Serm und Ehingen sind von dieser Änderung nicht betroffen.“

Der Beschluss der Generalversammlung vom 20. Januar 1874, die Vereinsfahne dürfe nur dann mit zur Beerdigung gehen, wenn diese „durch einen römisch-katholischen Geistlichen geschieht“, der dann 5 Monate später wieder aufgehoben wurde, weist darauf hin, dass es auch nichtkatholische Mitglieder gab.

Ausgehend vom Gründungsjahr 1826 wurde 1876 das 50-jährige Bestehen der Bruderschaft, die zu jenem Zeitpunkt 196 Mitglieder hatte, gefeiert. Es wurde resümiert, das in diesen 50 Jahren 14.295,27 RM an Krankenunterstützung gezahlt worden waren.

Seit 1877 unterstütze die Bruderschaft den Erweiterungsbau der Kirche und stiftete ein Fenster.

Im Jahr 1892 wurde der Schießplatz endgültig an der Kiesgrube am Sittardsberg eingerichtet, wo die Bruderschaft ein Grundstück gekauft hatte. Hier hatte man allerdings schon einige Jahre zuvor geschossen.

Im Jahre 1898 wurde ein neues Statut ausgearbeitet, was leider nicht erhalten ist. Man weiß lediglich, dass es nach dem Muster des Statuts des Ratinger Schützenvereins erstellt worden war und der Verein dadurch die Rechte einer juristischen Person erhielt.

Im selben Jahr wurde eine neue Vereinsfahne angeschafft. Ihre Weihe wurde mit einem großen Fest (2 Konzerte, Umzug, Ball) gefeiert. Allerdings hatte Pfarrer Peter Hubert Sanden (Pfarrer in Huckingen 1893 – 1906)  die Bedingung gestellt, dass die Fahne bei der Beerdigung „Andersgläubiger“ nicht mitgeführt werde. Hierin findet man einen weiteren Hinweis auf nichtkatholische Mitglieder in der Bruderschaft und auf die Distanz, die in der damaligen Zeit zwischen den christlichen Konfessionen herrschte

1896 Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Huckingen (Quelle Wikipedia)

 

E)   Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • 16.08.1900 Der Straßenbahnverkehr zwischen Duisburg und Düsseldorf über die (heutige) Düsseldorfer Landstraße wird auf ganzer Strecke aufgenommen. Alte Fotografien zeigen den Gleisverlauf durch Huckingen. So befand sich auch ein Haltepunkt vor der ehemaligen Gaststätte Grasses/Wirz. (Anm.: Vereinslokal unserer Bruderschaft von 1985 bis 2000)
  • 01.10.1909 Im Bereich Angerort nimmt das Blechwalzwerk Schulz-Knaudt seinen Betrieb auf
  • 01.10.1911 Die Brunnenanlage in Bockum (Wittlaer) wird für das Duisburger Wasserwerk in Betrieb genommen, womit Huckingen eine Wasserversorgung erhält
  • 1914 Die Mannesmann-Röhrenwerke AG in Düsseldorf erwerben die Schulz-Knaudtschen Anlagen in Huckingen – Anmerkung: Das Heimatbuch I widmet sich sehr ausführlich den Mannesmann-Werken in Huckingen einschließlich der Auswirkungen auf Huckingen und Umgebung.
  • 13.05.1914 Einweihung des St. Anna Krankenhauses in der Trägerschaft der Cellitinnen  – ab 1994 in der Trägerschaft der Malteser

Aus den ersten Jahrzehnten des 20.Jahrhunderts sind leider viele Unterlagen verschollen.

In Ludger Pörting (Huckinger Pfarrer 1906 – 1923) hatte die Bruderschaft ab 1906 erstmals einen geistlichen Präses im heutigen Sinne.

Als 1905 das Allgemeine Reichskrankenkassengesetz in Kraft trat und damit die privaten Unterstützungskassen, zu denen seit 1827 auch die Huckinger Bruderschaft gehörte, aufgehoben wurden, beschränkte man sich wieder auf die Zahlung des Sterbegeldes. Die Bruderschaft gab sich daraufhin neue Statuten, die am 20. Januar 1907 verabschiedet wurden. Das Sterbegeld betrug 75 RM.

Die für das Schützenfest 1907 bekannte detaillierte Abrechnung weist Einnahmen in Höhe von 930,15 RM und Ausgaben in Höhe von 863,59 RM aus.

Als am letzten Augustsonntag des Jahres 1913 Peter Bremen Schützenkönig wurde, konnte wohl niemand ahnen, dass er die Königswürde 6 Jahre tragen würde. Denn der Ausbruch des 1. Weltkrieges am 1. August 1914, also 4 Wochen vor dem Schützenfest, verhinderte 5 Jahre lang das Feiern von Schützenfesten.

Mit dem Ende des 1. Weltkrieges im November 1918 begann die Nachkriegszeit mit all ihren Schrecken, Nöten und Sorgen, die ihr eigen waren. So kam es, dass die Situation ähnlich ernst war wie ca. 100 Jahre zuvor, als man sich in Huckingen zu einer Kranken- und Sterbegesellschaft zusammengeschlossen hatte.

Trotz dieser schlechten Zeit wurde in Huckingen bereits 1919 wieder ein Schützenfest gefeiert. Erster Nachkriegskönig wurde Johann Braun.

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • 1919/20 Großes Hochwasser in Huckingen
  • 1925/26 Das letzte Große Hochwasser in Huckingen, denn …
  • 1927 … wurde der Angerbach von der Ostseite des Ortes auf die Westseite verlegt; seitdem gibt es die Bezeichnungen „alter“ und „neuer“ Angerbach; Huckingen wurde nun endgültig hochwasserfrei.

Anmerkung: Großes Hochwasser bedeutet, dass Huckingen rundum von Wasser umgeben war und der hochwasserfreie Teil eine Insel war. Nicht von ungefähr werden in dieser Chronik die vielen Hochwasser aufgeführt, verliefen diese doch immer – erst recht wenn mit Eisgang auf dem Rhein verbunden – hochdramatisch und brachten Mensch und Tier an den Rand ihrer Existenz.

 

  • 01.05.1926 Die Straßenbahn von Duisburg nach Düsseldorf wird in eine Schnellbahn (D-Bahn, heute U 79) umgewandelt und erhält eine neue Trasse
  • 01.08.1929 Huckingen wird nach Duisburg eingemeindet

Durch die französische Besatzung Anfang der 1920er Jahre wurde das Bruderschaftsleben allerdings stark eingeschränkt. Für das Vogelschießen sind radikale Beschränkungen, etwa was die Waffen angeht, zu vermuten.

Quelle Wikipedia:

Nach dem Friedensvertrag von Versailles 1919 und von Deutschland nicht voll erfüllten Reparationsforderungen marschieren im Januar 1923 die Franzosen in das Ruhrgebiet ein (Ruhrbesetzung). In Huckingen rückten die Franzosen am 5. Mai ein. Der französische Kommandant quartierte sich im Pfarrhaus ein.

Für die Jahre 1925 – 1932 liegen Berichte über die Schützenfeste vor, anhand derer der Festverlauf nachgezeichnet werden kann. Der wichtigste Unterschied zum Festverlauf in früherer Zeit lag darin, dass das Fest nun schon am Samstag begann. Seit wann das genau so war, kann nicht festgestellt werden. Sicher ist lediglich, dass 1907 noch nicht am Samstag gefeiert wurde; die obengenannte Schützenfestabrechnung weist nämlich nur Eintrittsgelder für den Sonntag und den Montag aus.

Das Jahr 1925 brachte für die Bruderschaft zwei freudige Ereignisse: Zum Titularfest läuteten zum ersten Mal die neuen Glocken von St. Peter und Paul, was seitens der Schützen als eine große Ehre empfunden wurde, und das Schützenfest im August war das erste „das frei von allem Bestatzungszwang“ gefeiert werden konnte, da die Franzosen ihre Besatzung beendet hatten.

Einige Details: Der Festbeginn wurde durch Böllerschüsse angezeigt. Es folgte ein Fackelzug mit Feuerwerk unter Illumination der Häuser. Es schloss sich ein gemütliches Beisammensein an. Der Festsonntag begann mit dem Wecken durch das Tambourcorps am frühen Morgen. Für das Jahr 1927 ist die Zeit 5 Uhr bezeugt. Nach dem Gottesdienst in der Pfarrkirche zog man mit Musik zum Festlokal, wo ein Frühschoppen stattfand. Am Nachmittag wurde auf dem Schulhof angetreten, nachdem man zuvor die Fahnen aus der Kirche geholt hatte. Vom Schulhof setzte sich der Festzug in Bewegung, der seinen Höhepunkt in der Parade auf der Düsseldorfer Landstraße in Höhe der heutigen Bäckerei Brockerhoff hatte. Der Festsonntag klang aus mit einem Ball im Festlokal. Am Montagmorgen zog man nach dem Gottesdienst zum Schießplatz am Heidberg. Hier wurde neben dem Königsvogel auch auf einen Preis- bzw. Ordensvogel geschossen. Während des Schießens gab es Konzert und Kinderbelustigung. Nach dem Königsschuss und der Königsproklamation an der Sandmühle zog man gemeinsam in den Ort zurück. Am Nachmittag stand der Festzug mit der Parade vor den neuen Majestäten auf dem Programm. Ein Ball am Abend mit der Krönung beendete das Fest.

Für die Zeit um 1880 ist belegt, dass sich der Schießstand am Sittardsberg befand. Seit wann nun am Heidberg geschossen wurde, ist nicht bekannt, spätestens allerdings seit 1925.

Das Schützenfest war stets mit einer Kirmes auf dem Marktplatz (heute Bolzplatz an der Düsseldorfer Landstraße) verbunden.

Seit 1925 war „Verkoyen“ (heute Balkanhof) stets ein Festlokal. Gefeiert wurde aber auch in anderen Huckinger Gaststätten. Die Niederschriften berichten stets über eine gute Beteiligung der Bevölkerung (besonders beim Schießen am Montag), über guten Schmuck der Häuser und Straßen durch Fahnen und Girlanden und über gutes Wetter.

Für das Jahr 1925 wird von einer Gefallenennehrung berichtet, an der alle Huckinger Vereine teilnahmen. Hierein ist wohl der Ursprung der heutigen Totenehrung mit Kranzliederlegung am Schützenfestsamstag zu sehen.

Die folgenden Zeilen bezeugen erneut die große Distanz zwischen den christlichen Konfessionen zu jener Zeit:

In der Generalversammlung im Januar 1925 fasste man den offiziellen Beschluss, dass auch Nichtkatholiken in die Bruderschaft aufgenommen werden konnten. Deren Rechte waren allerdings so radikal eingeschränkt, dass davon ausgegangen werden muss, dass kein Nichtkatholik Mitglied der Bruderschaft war: Keine Teilnahme am Vogelschießen, keine Wahl in den Vorstand, kein Antragsrecht, kein Stimmrecht, die Fahne durfte beim Begräbnis nicht mitgeführt werden. Dieser radikale Beschluss wurde aber ca. 2 ½ Jahre später wieder aufgehoben. Im Oktober 1929 änderte man dann die Satzung dahingehend, dass nur katholische Männer ab 21 Jahre Mitglied der Bruderschaft werden konnten. Im Jahre 1933 wurde diese Beschränkung auf der Mitgliedschaft wieder verworfen. Es existierten für Nichtkatholiken aber noch viele Jahre Beschränkungen hinsichtlich der Übernahme der Präsidentschaft und der Erringung der Königswürde.

Das Jahr 1926 stand ganz im Zeichen des 100-jährigen Jubiläums. Man bezog sich hier – wie schon bei der Feier des 50-jährigen Bestehens im Jahre 1876 – auf das älteste vorhandene Statut aus dem Jahre 1826 und nicht, wie wir es heutzutage tun, auf den ältesten geschichtlichen Nachweis, nämlich auf die Königsplakette des Jahres 1687.

Zur Vorbereitung des Festes wurden ein Festausschuss und ein Ehrenausschuss gebildet. Den Vorsitz im Ehrenausschuss übernahmen Bürgermeister Beck (Carl Beck, Bürgermeister in Angermund von 1909 – 1928), der Beigeordnete Dr. Fleuster aus Angermund und der Gemeindevorsteher Josef Rödiger aus Großenbaum. Der Vorstand wurde extra auf 14 Mitglieder erweitert. Das Protektorat nahm Landrat v. Chamier wahr.

Einige Details zu diesem Jubelfest:

Im Rahmen dieses Schützenfestes wird erstmals ein Großer Zapfenstreich erwähnt.

Neben den weltlichen und geistlichen Würdenträgern der Gemeinde und des Bezirks waren als Ehrengäste u. a. Graf von Spee, Chefarzt Dr. Börger vom St. Anna Krankenhaus und Hauptlehrer Schmitz aus Lintorf eingeladen. Letzterer hatte zusammen mit Pfarrer Probst eine Jubiläumschronik verfasst, aus der u. a. hervorgeht, dass die Bruderschaft in den 100 Jahren ihres Bestehens insgesamt 41.420,77 RM an Kranken- und Sterbegeldern gezahlt hatte, davon allein 27.125,50 RM in den Jahren von 1874 bis 1926.

Die Feier am Samstagabend fand im Lokal „Weber“ (Anm.: später „Filmklause“) statt. Musikalisch wurde die Feier von den Männergesangsvereinen „Erholung“ und vom Kirchenchor „Cäcilia“ gestaltet. In Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Beck hielt der Beigeordnete Dr. Fleuster die Festansprache. Am Festzug am Sonntag nahmen die St. Sebastianus Bruderschaften aus Rahm, Angermund und Buchholz, die Hubertus Bruderschaft aus Großenbaum sowie die Bürgerschützenvereine aus Uerdingen, Fischeln, Buchholz und Wedau teil. Ehrengast beim Festzug war Landrat v. Chamier, der auch beim anschließenden Festakt die Festansprache hielt und eine Plakette für das Königssilber als Geschenk überreichte. Während des Festaktes fand für die Gastvereine auf dem Schießplatz am Heidberg ein Preis- und Ordensvogelschießen statt. Jubilarkönig beim Schießen am Montag wurde Johann Schatz mit Frau Birnbaum als Königin.

Eine Bewertung des damaligen Chronisten der Bruderschaft: „Mit Stolz kann die Bruderschaft auf ihr Jubelfest zurückblicken, denn ein solch schönes und großartiges Fest, von herrlichstem Wetter begünstigt, ist wohl in Huckingen noch nicht gefeiert worden und hat dieses auch weit über die Grenzen des Ortes volle Anerkennung gefunden. … Ein Ruhmesblatt in der Geschichte des Vereins war dieses Fest, ein Ansporn für alle, in Frieden und Freuden weiterhin zum Wohle des Vereins mitzuarbeiten.“

 

Im Bericht über das Schützenfest 1927 ist erstmals das Tambourcorps „Rheinklänge“ aus Buchholz erwähnt, dass fortan auf allen Huckinger Schützenfesten mit Ausnahme der Jahre 1965 und 1966 spielen sollte.

Im Jahre 1928 organisierten sich die kirchlich orientierten Schützenbruderschaften in einem Zentralverband, der „Erzbruderschaft vom Hl. Sebastian“ (Anm.: heute „Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften“). Die Huckinger Bruderschaft schloss sich diesem Verband aber nicht an. Im selben Jahr gründete sich in Huckingen ein Bürgerschützenverein, der sich aber nicht durchsetzen konnte.

Im Jahre 1929 startete die Bruderschaft – wohl als Reaktion auf die Gründung des Bürgerschützenvereins – eine großangelegte Werbekampagne, die der Bruderschaft 22 neue Mitglieder brachte. Bei dem größten Teil der Neuaufnahmen handelte es sich um Landwirte, die fortan das Reitercorps bildeten. Im selben Jahr schlug der Versuch fehl, eine Jungschützenkompanie zu gründen.

Im Zuge der großen Gebietsreform im Jahre 1929 wurde Huckingen in die Stadt Duisburg eingegliedert. Aus diesem Anlass stiftete der letzte Ortsvorsteher Josef Röder eine Silberplakette für die Königskette und äußerte sich dahingehend, dass er es sich als besondere Ehre anrechne, als letzter Ortsvorsteher der Gemeinde Huckingen an dem Königssilber des ältesten Vereins der Gemeinde mit seinem Namen verewigt zu sein.

Beim Schützenfest des Jahres 1930 wurde dem König erstmals als weiteres Erkennungszeichen eine Hutschnur verliehen, ein Brauch, der heute noch besteht.

Eine Besonderheit am Schützenfest des Jahres 1931: Am Montagabend brannte der „Kohnenhof“ (Anm.: besser bekannt unter seinem späteren Namen als „Kreifeltshof“ an der Raiffeisenstraße). Bei Ertönen der Sirenen wurde der Krönungsball sofort unterbrochen und die Teilnehmer halfen bei den Löscharbeiten. Nach Ankunft der Feuerwehr wurde der Ball fortgesetzt.

Am 30.01.1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler gewählt. Die ersten Auswirkungen einer sich abzeichnenden Gesinnungsänderung finden sich schon in der Generalversammlung am 2. April 1933, auf der laut Protokoll von einem Umschwung in Deutschland und von einem „neuen Deutschland“ die Rede war, und in der Versammlung im Juli, als von einem Mitglied das erste „Hoch“ auf Hitler ausgebracht wurde. Schwerwiegender als diese Anzeichen aber wog der Beschluss, die „Gleichschaltung“ zu beantragen. Diese sollten Vereine auf eine loyale Linie zur NSDAP bringen. Welches die näheren Gründe dafür waren, muss offen bleiben. Im Protokoll vom 7. Juli 1933 heißt es lediglich: „Nach Aussprache hierüber (den Antrag auf Gleichschaltung) wurde es als das Beste angesehen, die Gleichschaltung vorzunehmen, und zwar diese selbst zu beantragen … .“Es muss deutlich gesagt werden, dass zu diesem Zeitpunkt für einen solchen radikalen Schritt, der letztlich auf ein Verlassen der alten Traditionen hinauslaufen würde, keinerlei unmittelbare Veranlassung bestand. Schikanen, wie die Auflösung der Erzbruderschaft oder Verbot von Schützenfesten und anderen öffentlichen Vereinsfeiern, gegenüber Vereinen, die eine Gleichschaltung ablehnten, sind erst ab 1936 bekannt. Es ist eine Tatsache, dass die Huckinger Bruderschaft durch den Antrag auf Gleichschaltung diesen Schikanen aus dem Weg ging; es erscheint aber äußerst unwahrscheinlich, dass diese Entwicklung schon 1933 vorauszusehen war oder auch nur geahnt werden konnte. Am 26. Juli 1933 beantragte der Vorstand mit einem Schreiben an den Ortsgruppenleiter in Duisburg die „Gleichschaltung im Sinne der heutigen Regierung“. Die Gleichschaltung wurde dann am 6. August 1933 durch Ortsgruppenleiter Wolf vorgenommen. Vor der Gleichschaltung trat der gesamte Vorstand zurück, wurde aber nach der Gleichschaltung vom Ortsgruppenleiter wieder in sein Amt eingesetzt. Aus dem Präsidenten wurde der „Führer des Vereins“ und neue Vorstandsmitglieder wurden nicht gewählt, sondern „eingesetzt“. Im Zuge der Gleichschaltung wurde auch die Bestimmung abgeschafft, dass nur Katholiken Mitglieder der Bruderschaft werden können. Indes war die Bruderschaft nicht bereit, alle ihre Traditionen aufzugeben. Die kirchlichen Verpflichtungen – wie die Gottesdienste am Patronats- und Schützenfest und die Teilnahme an Prozessionen – wurden nicht fallengelassen. Auch trat man zunächst nicht dem Deutschen Schützenverband bei.

Das Protokoll der Generalversammlung vom 8.Oktober 1933 ist das letzte uns aus jener Zeit erhaltene vereinsinterne Dokument. Bis zum Jahre 1950 klafft nun eine große Lücke. So muss leider eine Reihe von Fragen unbeantwortet bleiben. Diese Zeit bleibt bis auf Weiteres ein ungeklärtes Kapitel in der Geschichte der Bruderschaft.

Quelle Huckinger Heimatbuch II:

  • 10.09.1933 Das heutige Ehrenmal („Den Opfern von Krieg und Gewalt“) am Huckinger Markt (Bolzplatz) wird eingeweiht. 1996 wurde es restauriert, versetzt und um 180° gedreht.

Ende August 1937 feierte die Bruderschaft – nun von ältesten geschichtlichen Nachweis ausgehend (Anm.: die Plakette aus dem Jahre 1687) – ihr 250-jähriges Bestehen. Von diesem Jubiläumsfest kann nur anhand von Zeitungsberichten (DGA – Duisburger Generalanzeiger – vom 26. & 30. und 31. Aug. 1937) ein Bild gezeichnet werden. Es muss allerdings erwähnt werden, dass man unter Berücksichtigung der Zeitumstände nur eingeschränkt von einer freien und objektiven Berichterstattung reden kann. Wenn zum Beispiel die Gottesdienste nicht erwähnt wurden, heißt das nicht, dass sie auch nicht gefeiert wurden. Im Mittelpunkt des Jubiläumsfestes sollte die Weihe des sogenannten „Reichsbundbanners“ stehen, mit der der Beitritt der Bruderschaft zum „Deutschen Schützenverband“ vollzogen wurde, was die logische Konsequenz aus der Gleichschaltung und gleichzeitig die Aufgabe eines Teils der Tradition war. Es galt nun, mehr den wehrhaften als den bruderschaftlich-caritativen Zweck herauszustellen. So ist im DGA zu lesen: „Aus dem Willen der Wehrhaftigkeit wurde die Huckinger Schützengilde, aus der später die Sebastianus-Bruderschaft wurde, in diesem Jahr der im einigenden Deutschen Schützenbund tätige und aufbauend mitarbeitende Huckinger Schützenverein.“ Das Fest wurde in der traditionellen Weise gefeiert. Die Tatsache, dass bei der Totenehrung nicht nur der Toten des Weltkrieges, sondern auch „der Bewegung“ gedacht wurde, zeigt, wie sehr die Partei die Bruderschaft durch die Gleichschaltung vereinnahmt hatte. In diese Bewertung passen auch die Worte, mit denen das zuvor vom Unterkreis-Schützenführer Theo Steinbach geweihte Reichsbundbanner an den Präsidenten übergeben wurde: … mit der Verpflichtung … stets die Schützen im neuen Geist unter der neuen Fahne zusammenzuschließen.“ Die Zeitungen heben die schön geschmückte Ortschaft und die gute Beteiligung der Bevölkerung hervor. Zu erwähnen ist, dass das Königsschießen nicht am Heidberg, sondern im Ehinger Wäldchen stattfand. Jubiläumskönig wurde Johann Danes mit Gertrud Danes als Königin an seiner Seite. Der Krönungsball wurde im Festlokal Verkoyen abgehalten.

Zwei Jahre später am Schützenfestmontag des Jahres 1939 wurde Paul Kehrbaum Schützenkönig in Huckingen. Er sollte es bis 1947 bleiben. Denn der Schuss, mit dem er den Vogel von der Stange holte, war einer der letzten Schüsse, die in friedlicher Absicht abgegeben wurden. Nur wenige Tage später brach der 2. Weltkrieg aus. In den folgenden 8 Jahren war kein Schützenfest mehr möglich. So wurde Paul Kehrbaum der 2. „Kriegskönig“ des 20. Jahrhunderts.

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • 22.05.1944 Bei einem Luftangriff werden ein großer Teil des St. Anna Krankenhauses und umliegende Häuser zerstört; es gab 47 Tote.

 

F)   Nach dem 2. Weltkrieg

Als nach der Kapitulation am 8. Mai 1945 die Waffen in Europa schwiegen, stand man in Deutschland in vielerlei Hinsicht vor einem Berg von Trümmern. „Wiederaufbau“ war das große Motto jener Zeit. Es galt, nicht nur den Staat und die Städte wiederaufzubauen, sondern auch die Vereine und Organisationen, die während der 12-jährigen nationalsozialistischen Schreckensherrschaft zerschlagen oder durch die Gleichschaltung zweckentfremdet worden waren, wiedererstehen zu lassen.

Die Huckinger Bruderschaft begann schon kurz nach dem Krieg mit ihrer Reorganisation. Bereits 1946 gab es einen geschäftsführenden Vorstand mit Heinrich Küppers an der Spitze und Pfarrer Dr. Wilhelm Busch (Pfarrer in Huckingen von 1939 bis 1947) als geistlichem Präses. Man gewann rasch viele neue Mitglieder, sodass bereits Ende 1950 die Mitgliederzahl 350 betrug. Natürlich musste man dem Krieg und der Nachkriegszeit Tribut zollen. Viele Mitglieder waren gefallen oder vermisst oder in Gefangenschaft geraten.

1947 fand in Huckingen wieder ein Schützenfest statt, das im üblichen Rahmen in den Sälen von Verkoyen und Wirz gefeiert wurde. Geschossen wurde in den Anlagen von Verkoyen. Allerdings wurde das Feiern der Schützenfeste seitens der Besatzungsmächte mit einschränkenden Auflagen versehen. So musste das Vogelschießen mit der Armbrust durchgeführt werden, da es verboten war, Feuerwaffen zu gebrauchen. Erst zum Schützenfest 1950 war die Verwendung von Luftgewehren wieder gestattet. Auch durften bei den Umzügen nur wenige und genau bezeichnete Musikstücke gespielt werden.

Erstes Nachkriegs-Königspaar wurden Franz Klingen und Käthe Petermann.

Pfarrer Joseph Douven (Huckinger Pfarrer von 1947 bis 1968) übernahm 1947 von Dr. Busch das Amt des geistlichen Präses.

Für das Jahr 1950 wird in den Protokollbüchern erstmals von einem Karnevalsball berichtet, der im Lokal Verkoyen stattfand, das zumindest seit Anfang 1950 Vereinslokal der Bruderschaft war. In den Protokollbüchern wird für das Jahr 1950 erstmals ein Frauenausflug erwähnt, der zu jener Zeit aber wohl schon eine längere Tradition hatte.

In der Generalversammlung im Oktober 1950 wird letztmals das „goldene Buch“ erwähnt, das1937 zwecks Aufzeichnung der Bruderschaftsgeschichte angelegt worden war. Es ist heute verschollen.

Im Jahre 1950 wurde der „Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften“ als Nachfolgeorganisation der 1936 aufgehobenen „Erzbruderschaft vom Hl. Sebastian“ gegründet, dem die Huckinger Bruderschaft dann auch bald beitrat.

Zu Beginn dieser Chronik ist viel zu lesen über Leichengesellschaft, Sterbelade, Sterbegeld und Krankengeld.

Wie bereits oben erwähnt, hatte sich die Bruderschaft nach Inkrafttreten des Allgemeinen Reichskrankenkassengesetzes im Jahre 1905 durch eine neue Satzung vom 20. Jan. 1907 vom Krankengeld „verabschiedet“. Es wurde nur noch Sterbegeld gezahlt. Wie sich die Höhe des Sterbegeldes im Laufe der Jahre entwickelt hat, kann nicht nachvollzogen werden. Fakt ist aber, dass das Sterbegeld durch Beschluss am 20.01.1951 zum letzten Mal angehoben wurde, und zwar auf 150 DM. Es wurde mit der Währungsumstellung im Jahre 2002 der neuen Währung angepasst und beläuft sich aktuell auf 75 Euro. Allerdings haben seit 1978 eingetretene Mitglieder keinen Anspruch mehr auf das Sterbegeld.

Sie geben bis heute den Festumzügen in Huckingen das gewisse Etwas. Gemeint sind die traditionellen Pferdekutschen. Glücklicherweise hatte im Jahre 1952 das Bestreben, die Pferdekutschen durch Benzinkutschen zu ersetzen, keinen Erfolg.

Im Jahre 1952 drohte die im Regierungsbezirk Düsseldorf ausgebrochene Kinderlähmung das Schützenfest ausfallen zu lassen. Da die Kirmes aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgebaut werden durfte, war die finanzielle Grundlage des Festes gefährdet. Erst durch das finanzielle Engagement von fünf unbekannten Spendern war dann kurz vor dem Schützenfest das Feiern desselben gesichert. Es wurde trotz der widrigen Umstände ein voller Erfolg

Quelle Huckinger Heimatbuch I

  • 1953 Erbauung der evangelischen Kirche mit Gemeindehaus an der Angerhauser Straße: Mit Beginn der Ansiedlung des Schulz-Knaudt-Werkes (1909) zog es immer mehr Menschen evangelischen Glaubens u. a. ins bis dahin überwiegend von Katholiken bewohnte Huckingen. Die Huckinger evangelische Gemeinde gehörte zur Kirchengemeinde Großenbaum, wo Im Jahre 1912 ein evangelisches Gemeindehaus erbaut wurde. 1937 löste sich die noch kleine Huckinger Gemeinde von Großenbaum und fand Anschluss an die evangelische Gemeinde in Hüttenheim. Gottesdienste und kirchlicher Unterricht wurden bis 1953 in einer Klasse der katholischen Volksschule an der Düsseldorfer Landstraße abgehalten.

Auf dem Titularfest des Jahres 1955 wurde die neue Bruderschaftsfahne geweiht. Sie trat an die Stelle der 1898 angeschafften Fahne und ist noch heute in Gebrauch.

Im Jahre 1955 wurde die Huckinger Jungschützenabteilung gegründet, eine für die Bruderschaft äußerst positive zukunftsorientierte Entscheidung. Wie weiter unter zu sehen ist, ist diese Gründung Grundlage für unsere heute Bruderschaftsstruktur, haben doch fast alle heutigen Kompanien ihren Ursprung in dieser Jungschützenabteilung (1966 Jägerkompanie, 1971 Hubertus-Kompanie, 1976 Sebastianus-Kompanie, 1983 Peter-und-Paul-Kompanie, 2003 Mädchenkompanie Ernestine

Im Gottesdienst am Schützenfestmontag 1956 wurde die von der Bruderschaft gestiftete St. Sebastianus-Statue geweiht. Sie schmückt seitdem unsere Pfarrkirche und wird bei allen Gottesdiensten am Patronats- und Schützenfest – mit Blumen und Kerzen geschmückt – am Altar aufgestellt.

Am selben Tag fand auch das erste Prinzenvogelschießen statt. Erster Prinz unserer Bruderschaft wurde Heinz Hilgers.

Seit dem Jahre 1957 erhalten König und Prinz eine finanzielle Unterstützung aus der Bruderschaftskasse. Diese wurde dann immer wieder angepasst und beträgt aktuell 2.000 € für den König und 500 € für den Prinzen. Zum Schützenfest desselben Jahres wurde die heutzutage noch geltende Regelung eingeführt, dass ein Schützenbruder, der König geworden ist, mindestens fünf Jahre warten muss, bis er erneut am Königsschießen teilnehmen darf.

Am 01. Januar 1958 wurde die Diözese Essen gegründet. Am 13. November desselben Jahres konstituierte sich der Diözesanverband Essen, dem nun auch die Huckinger Bruderschaft angehört. Bis dato gehörten die Huckinger zum Diözesanverband Köln.

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • April 1960 Der Bieger Hof (erstmalige urkundliche Erwähnung 16.04.1374) mit seiner Fläche von 39 ha geht in den Besitz der Stadt Duisburg. Die Stadt errichtet hier ein Freizeitgelände, den Biegerpark. Die alten Gebäude werden heute noch teilweise von einem Reiterverein genutzt. Der Biegerhof war im Laufe der Jahrhunderte Waldgebiet mit landwirtschaftlicher Nutzung und Viehhaltung. Es wurde auch zeitweise eine Ziegelei betrieben.
  • 1960 Eröffnung der Deutschen-Bank-Filiale in Huckingen
  • 1962 Eröffnung der Sparkassenzweigstelle in Huckingen

Etwas für zukünftige Schützenfeste sehr Wichtiges geschah im Jahre 1961. Die Bruderschaft tauschte das Grundstück des früheren Schießplatzes am Sittardsberg gegen eines der Familie Maßhoff, und zwar an der Straße Im Ährenfeld, wo dann ab 1965 (siehe auch weiter unten) das Schützenfest gefeiert werden sollte.

Für das Schützenfest des Jahres 1961 ist erstmals die Kranzniederlegung auf dem Pfarrfriedhof im Rahmen des Festzugs am Schützenfestsamstag erwähnt.

In der Generalversammlung am 22. Juli 1962 wurde ein Beschluss gefasst, der die besondere Beziehung zwischen Huckinger Schützen und dem Tambourcorps Rheinklänge Buchholz dokumentiert und hervorhebt: „Eine Musikkapelle, die die Zusammenarbeit mit dem Tambourcorps Rheinklänge ablehnt, wird nicht verpflichtet.“

Im Jahre 1962 wurde das 275-jährige Bestehen der Bruderschaft gefeiert. Zu bemerken ist, dass die Parade am Schützenfestsonntag zum ersten Mal nach 1945 nicht auf der Raiffeisenstraße, sondern auf der Düsseldorfer Landstraße vor dem Haus des regierenden Königs Heinz Birnbaum abgehalten wurde. Auf der Düsseldorfer Landstraße sollte die Parade dann noch ein weiteres Mal abgehalten werden, nämlich genau 25 Jahre später im Rahmen der Feierlichkeiten zum 300-jährigen Bestehen.

Zum Schützenfest des Jahres 1964 ist zu bemerken, dass beim Königsvogelschießen erstmals auf die Pfänder „Krone“ und „Zepter“ geschossen wurde.

Das Jahr 1965 brachte dann einen gewissen Einschnitt in der jüngeren Geschichte unserer Bruderschaft. Es brachte nämlich das Ende der „Ära Verkoyen“, weil der Saal dieser Gaststätte nicht mehr für Feierlichkeiten zur Verfügung stand. Das Titularfest dieses Jahres war dann auch die letzte Feier an dem für die Bruderschaft geschichtsträchtigen Ort. Das Schützenfest wurde fortan in einem Zelt auf dem Schützenplatz „Im Ährenfeld“ gefeiert. Am Zelt wurde auch der Schießstand aufgebaut. Zelt und Schießstand standen allerdings auf der dem Schützenplatz gegenüber liegenden Seite der Straße „Im Ährenfeld“. Auf dem eigentlichen Schützenplatz war die Kirmes aufgebaut. Erster „Zeltkönig“ wurde Wilhelm Füsgen und erster „Zeltprinz“ wurde Günter Danes. Das erste Schützenfest am neuen Ort war ein voller Erfolg.

Am 21. Oktober des Jahres 1966 gründete sich aus den Reihen der Jungschützen die „Jägerkompanie“.

Nach dem Schützenfest 1968 ging der langjährige Präses Pfr. Joseph Douven in den Ruhestand und zog nach Angermund, wo er bis zu seinem Tod am 14. November 1971 lebte. Sein Nachfolger und somit auch neuer geistlicher Präses wurde Rochus Habitzky.

In den Jahren 1966 bis 1968 wurde das Titularfest außerhalb Huckingens gefeiert, und zwar bei „Issel“ in Serm. Es wurde seitens der Bruderschaft ein Bus zur Verfügung gestellt. Im Jahre 1969 wurde man wieder heimisch und feierte erstmals im Lokal „Haus Verwey“. Dieses Lokal sollte dann auch noch für viele Jahre Austragungsort dieses Festes bleiben. 1972 wurde diese Gaststätte auch Vereinslokal der Bruderschaft, weil „Verkoyen“ nun auch nicht mehr als Vereinslokal zur Verfügung stand.

Am Schützenfest des Jahres 1970 bildete sich aus den Schuljungen, die alljährlich am Sonntag die Vögel und das Ordenskissen im Festzug trugen, eine feste Gruppierung, die auch am Montag am Umzug teilnahm. Daraus entwickelten sich in den beiden folgenden Jahren die „Schülerschützen“, die Keimzelle unseres heutigen Bruderschaftsnachwuchses.

Der Festgottesdienst, der bis dato immer am Morgen des Schützenfestsonntags gehalten wurde, wird seit dem Schützenfest 1971 am Abend des Schützenfestsamstags gefeiert.

Quelle Huckinger Heimatbuch I und II:

  • 17.10.1972 Gründung des Bürgervereins Huckingen e.V.

Am 1. November des Jahres 1971 gründete sich aus den Reihen der Jungschützen die „Hubertus-Kompanie“.

Nach 1955 fand im Jahre 1972 erstmals wieder eine Karnevalsfeier statt, ausgerichtet von den Jungschützen. Daraus entwickelte sich im Laufe der Jahre der Schützenkarneval, wie wir ihn heutzutage kennen und lieben.

Die seit dem Jahre 1972 laufenden Bestrebungen, einen Schießstand mit Gemeinschaftsraum zu errichten, wurden im Jahre 1975 von Erfolg gekrönt, als eine solche Anlage im „Hause Grasses/Wirz“ eingeweiht werden konnte.

Am Schützenfest des Jahres 1974 fand erstmals ein Schülerprinzenschießen statt. Erster Schülerprinz wurde Heiner Weyers. In den ersten Jahren wurde der Schülerprinz auf dem Schießstand ausgeschossen, zunächst auf Karten und ab 1976 als Vogelschießen. Seit dem Schützenfest 1985 ist das Schülerprinzenschießen fester Bestandteil des Schützenfestprogramms am Sonntagvormittag.

Seit dem Jahre 1975 wird das Patronatsfest am Samstag nach dem 20. Januar gefeiert, wenn der 20. Januar nicht auf einen Samstag fällt.

Eine Neustrukturierung des Vorstands ist der Kernpunkt einer neuen Bruderschaftssatzung, die in der Jahreshauptversammlung 1975 beschlossen wurde. Danach besteht der geschäftsführende Vorstand aus dem Präsidenten, dem 2. Vorsitzenden, dem Rendanten und 2. Kassierer. Es wurde ein neues Organ eingeführt, der Beirat. Ihm gehören an: Der geschäftsführende Vorstand, 8 gewählte Mitglieder sowie „geborene“ Mitglieder wie zum Beispiel General, Schießmeister, Jungschützenmeister, Präses, amtierender König und amtierender Prinz. Eine Erweiterung des geschäftsführenden Vorstandes erfolgte dann noch im Jahre 1987 durch die Einführung der Ämter Schriftführer und 2. Schriftführer. – So ist die Organstruktur auch noch heutzutage.

Auf dem Patronatsfest des Jahres 1976 stellte sich eine weitere aus den Reihen der Jungschützen hervorgegangene Kompanie vor, die Sebastianus-Kompanie.

Das Königs-Prinzen-Schießen 1976 brachte ein Kuriosum, bestieg doch ein Brüderpaar den Thron: Peter Hauber als König und Hermann Hauber als Prinz.

Wegen der Renovierung der Pfarrkirche wurden die Festgottesdienste am Schützenfest 1978 im Zelt gefeiert.

Zum 1. April 1979 trennten sich die Schützenbruderschaft und ihr geistlicher Präses Pfarrer Rochus Habitzky wegen unüberwindlicher Differenzen. In Pater Dr. Theo Sengers, Seelsorger im St. Anna Krankenhaus, fand die Bruderschaft einen neuen Präses.

Von 1979 bis 1995 veranstaltete die Hubertus-Kompanie mit großem Erfolg Fußballturniere mit Mannschaften aus umliegenden Bruderschaften; auch ein Team vom Tambourcorps Rheinklänge war stets ein sehr gerne gesehener Turnierteilnehmer.

Zwei wichtige und prägende Neuerungen brachte das Schützenfest 1979: 1) Königsanwärter müssen sich bis zur Schießpause schriftlich bei der Schießkommission erklären. 2) Zum ersten Mal brachte die Bruderschaft den Patienten des St. Anna Krankenhauses ein Ständchen im Rahmen des kleinen Umzugs am Sonntagvormittag.

Im Jahre 1980 schlossen sich nichtuniformierte Schützenbrüder zur „1. Kompanie“, auch „Schützenkompanie“ genannt, zusammen.

Im Rahmen des Schützenfestes 1980 feierten die Jungschützen ihr 25-jähriges Bestehen und schossen unter allen bisherigen Prinzen einen Jubiläumsprinzen aus. Jubiläumsprinz wurde Axel Effertz. (Prinz 1972). Prinz im Jubiläumsjahr wurde am Schützenfestmontag Thomas Schmitz. Aus Anlass des genannten Jubiläums feierte Weihbischof Wolfgang Große ein Pontifikalamt in der Pfarrkirche und gab einen Ehrenschuss ab. Bischof Franz Hengsbach übersandte als Jubiläumsgabe ein Bild mit Unterschrift.

Unter tosendem Beifall wurde am Schützenfestmontag bekannt gegeben, dass der evangelische Gemeindepfarrer Siegfried Biddermann einen Aufnahmeantrag in die Bruderschaft gestellt habe. Seine Aufnahme erfolgte dann in der nächsten Generalversammlung.

Eine wegweisende Neuerung brachte die neue Satzung vom 5. Mai 1982. Heißt es doch darin, dass die Bruderschaft eine „Vereinigung von Männern und Frauen“ ist. Dieselbe Satzung brachte auch eine Neustrukturierung der Jugend: Es gibt nun die Schützenjugend, aufgegliedert in die „Schülerschützen“ (bis zum 16. Lebensjahr) und in die „Jungschützen“ (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr).

Mit Hermann- Josef Krawanja errang im Rahmen des Bundesfestes 1982 erstmals ein Huckinger Schützenbruder die Würde eines Diözesankönigs. Drei Jahre später gelang auch Franz Wehrhahn dieses Kunststück.

In der Vorweihnachtszeit des Jahres 1982 veranstaltete die Bruderschaft einen Weihnachtsbaumverkauf zugunsten bedürftiger Huckinger Familien. Und das war der Beginn eines beispiellosen Erfolgs, war doch damit der „Huckinger Weihnachtsmarkt“ geboren. 1983 wurde durch den Erlös des Weihnachtsmarktes das Projekt „Ein Brunnen für Andra Pradesh“ des BdSJ (Bund der deutschen Schützenjugend) unterstützt. Und seit 1984 kann sich auf Initiative von Pater Theo Sengers das „Waisenhaus in Aracuja/Brasilien“ über eine Unterstützung aus den Huckinger Weihnachtsmärkten freuen. – Eine Adventszeit in Huckingen ohne Weihnachtsmarkt? – Unvorstellbar!

Im Sommer des Jahres 1983 gründete sich aus den Reihen der Jungschützen die „Peter-und-Paul-Kompanie“.

Am Schützenfest des Jahres 1983 war zum ersten Mal die Musikkapelle aus Brendlorenzen (Bad Neustadt an der Saale in Franken) zu Gast. Es sollten noch viele Besuche folgen, letztmalig im Jahre 2010. Auch war unsere Bruderschaft mehrmals in Brendlorenzen zu Gast.

Bei diesem Schützenfest wurde mit Hans-Peter Kirchholtes der amtierende Präsident auch König, eine Seltenheit, die es zuletzt 1912 mit Wilhelm Gerlings gab.

Zum Schützenfest desselben Jahres erschien zum ersten Mal und dann alljährlich eine Festzeitschrift.

Der 30. April des Jahres 1984 war der Geburtstag der „Huckinger Modenschau“ und vom „Tanz in den Mai“. Was wäre das kulturelle Huckinger Dorfleben heute ohne diese äußerst beliebten Veranstaltungen! Bis 2007 fanden diese Veranstaltungen in einem Zelt auf dem Schützenplatz statt. Seit 2008 sind sie im Steinhof zu Hause.

Das Patronatsfest des Jahres 1985 fand erstmals in der Aula der Bertholt-Brecht-Schule statt.

Zu Beginn des Jahres 1985 wurde die Gaststätte „Grasses/Wirz“ Vereinslokal der Bruderschaft und sollte es dann bis 2010 bleiben, als sie geschlossen wurde.

Unter Mitarbeit der Bruderschaft bei Planung und Durchführung fand am 1. Juni 1985 in Huckingen das erste Dorffest statt.

Das Schützenfest 1985 bescherte der Bruderschaft ein Negativereignis der ganz seltenen Art: Es geschah etwas, was man bis dato für unvorstellbar gehalten hatte. Der Festumzug am Schützenfestmontag musste wegen Regen schon kurz nach Beginn abgebrochen werden. „Regen“Königspaar waren Gerd Grebe & Hildegard Krawanja.

Im Vorfeld der Veranstaltung „Tanz in den Mai“ des Jahres 1986 stellte die Bruderschaft an der Rochus-Kapelle einen Maibaum auf. In den Jahren danach entwickelte sich daraus eine Gemeinschaftsaktion der Bruderschaft mit anderen Huckinger Vereinen.

Das Jahr 1986 brachte der Bruderschaft eine Neuregelung bzgl. des Königsadjutanten. Bis dato war es Tradition, dass der Adjutant vom Offizierscorps gestellt wurde, zuletzt 25 Jahre lang in der Person von Gerd Elischewski sen. Mit Kurt Steinfort erhielt dann die Bruderschaft erstmals einen von der Generalversammlung bestimmten Adjutanten.

Auf dem Schützenfest desselben Jahres konnten das Bundeskönigspaar und das Diözesankönigspaar des Erzbistums Köln als Ehrengäste begrüßt werden.

Dieses Schützenfest brachte der Bruderschaft ihren mit 25 Jahren bis dahin jüngsten König ihrer Geschichte. Es ist die Rede von Frank Wagner; seine Königin wurde Bettina Zanni, seine spätere Ehefrau. – Hochzeit gefeiert wurde noch während der Amtszeit.

Dieses Königspaar sollte dann auch im Mittelpunkt des Superschützenfestsonntagumzugs im Jubiläumsjahr 1987 stehen.

Hier enden nun die aufwändigen und sehr ausführlichen Recherchen (55 Schreibmaschinenseiten) unserer Schützenbrüder Dr. Heinrich Weyers und Dieter Federspiel. Ihre Schrift endet – hier nun wörtlich wiedergegeben – mit den Sätzen: „Dieser geschichtliche Rückblick will und kann nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben. Er zeigt jedoch die lange und wechselvolle Geschichte der Bruderschaft unter ebenso wechselvollen Zeitumständen. Geschichte ist nichts Totes, sondern ein lebendiger Prozess. So lebt auch unsere Bruderschaft in diesem Prozess. Wir haben gesehen, wie sich das äußere und innere Erscheinungsbild gewandelt hat, wie die überkommenen Traditionen gepflegt und zeitgemäß ausgedrückt wurden, ebenso wie sich auch neue Traditionen herausbildeten.

Die Bruderschaft hat sich im Laufe der Jahrhunderte gewandelt. Sie musste sich wandeln und wird dies auch in Zukunft tun müssen, wenn sie sich im geschichtlichen Prozess behaupten will. Die innerste und tiefste Grundlage ist durch alle Veränderungen gleich geblieben: Der Gedanke der Gemeinschaft und der Brüderlichkeit, wie er sich in den Leitsätzen ‚Für Glaube, Sitte, Heimat’ und ‚Einigkeit und Brudersinn führen uns zum Ziele hin’ ausdrückt.

So soll auch am Ende dieses Ganges durch die Jahrhunderte jener Satz stehen, der das Statut von 1826 beschließt: ‚Gott gebe, dass auch diese Einrichtung zum allgemeinen Besten und zur Hebung manchen Kummers vieles beitragen und bis zu den spätesten Zeiten erhalten werden möge.’ „

Zur Abrundung der Chronik über 300 Jahre Schützenbruderschaft Huckingen nachfolgend noch die wichtigsten Ereignisse im Jubiläumsjahr 1987:

Es gab ein glanzvolles Patronatsfest mit einem Festgottesdienst in der Pfarrkirche und anschließendem Festakt in der Aula der Bertolt-Brecht-Schule unter Teilnahme aller Bruderschaften der Diözese Essen und anderer befreundeter Bruderschaften und des Tambourcorps Rheinklänge. Zu Gast waren auch Oberbürgermeister Josef Krings als Schirmherr des Jubiläumsjahres und der Hochmeister des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften Maximilian Graf von Spee. Dieser hielt eine vielbeachtete Festrede, in der er das ökumenische Miteinander in der Bruderschaft würdigte. Präses Pater Dr. Theo Sengers bekam vom Hochmeister den „St. Sebastianus-Ehrenschild“ für Präsides verliehen. Zum Kaffeetrinken mit Unterhaltungsprogramm am Nachmittag waren dann auch die Schützenbrüder eingeladen. Das Kaffeetrinken ging dann nahtlos über in den für ein Patronatsfest üblichen unterhaltsamen Abend mit Musik, Jubilarehrung, Ordensverleihung, Meisterschaftsehrung und viel, viel guter Stimmung.

Der Frauenausflug in diesem Jubiläumsjahr wurde in einen Bruderschaftsausflug umfunktioniert und führte in den „Straelener Hof“ in Straelen.

Die Jägerkompanie unter Führung von Dieter Federspiel trug eine Ausstellung über die Geschichte der Huckinger Bruderschaft zusammen. Sie wurde mit großem Erfolg gezeigt Ende April / Anfang Mai im evangelischen Gemeindehaus und in der Zeit vom 24. August bis zum 04. September in den Geschäftsräumen der Huckinger Filiale der Sparkasse Duisburg (damals noch an der Ecke Düsseldorfer Landstraße / Albertus-Magnus-Straße).

Und dann das Schützenfest!

In seinem Rückblick resümierte unser damaliger Präsident Günter Danes in der Generalversammlung am 18.Oktober 1987: „Es wurden ein Festzug und ein Programm geboten, wie es Huckingen und wahrscheinlich noch keine andere Bruderschaft der Diözese Essen gesehen hat.“ Einzelheiten: Gefeiert wurde in einem 1.850 qm großen Zelt, das auf der großen Wiese hinter unserem Schützenplatz errichtet worden war. Das Festprogramm begann mit einer „Huckinger Disco Night“ bereits am Freitag (eine einmalige Sache, die es auch bis zum heutigen Tag nicht mehr gegeben hat.) Am Samstag wurde bei herrlichem Wetter der Festgottesdienst im Garten des St. Anna Krakenhauses gefeiert. Diözesanjungschützenpräses Heinrich Lanius übermittelte die Glückwünsche des Bischofs von Essen, Dr. Franz Hengsbach. Am Abend gab’s für etwa 2.000 Besucher einen Superschützenball mit „Gitti & Erika“ und dem „Isar Express“. Das Zelt tobte vor Begeisterung. Am Sonntagmorgen wurde bei einem Schießen mit der Armbrust unter 21 ehemaligen Königen der „Kaiser“ ermittelt. Diesen Titel errang Hermann-Josef Krawanja (König von 1981). Kaiserin wurde seine damalige Königin Gunthilde Danes. Der Festzug am Sonntag schlug alles bisher Dagewesene. Es nahmen 20 Bruderschaften und 15 Musikgruppen an dem rund 1 ½ Stunden dauernden Festzug teil. Antreten war auf dem Hof der Albert-Schweitzer-Schule. Als sich die Spitze des etwa 1,5 Kilometer langen Zuges dem Friedhof näherte, verließen erst die letzten Teilnehmer den Schulhof. Eine Sensation: Die Parade konnte auf der Düsseldorfer Landstraße gegenüber der heutige Eisdiele abgehalten werden. Es war eigens dafür unter der Leitung unseres Schützenbruders Walter Krawanja eine Tribüne errichtet worden.

Aus dem Schießen am Schützenfestmontag gingen Norbert Füsgen als Jubiläumskönig mit seiner Frau Bärbel als Königin und Andreas Hauber als Jubiläumsprinz mit Claudia Arend (Danes) als Prinzessin hervor.

Zum Abschluss des Jubiläumsfestes gab es noch eine Einmaligkeit: Es wurden der „Brassel“könig und die „Brassel“königin ausgeschossen. Hierbei waren erfolgreich Peter Kollekowski und Heike Döhm.

Die oben erwähnte Festrede des Hochmeisters und ein ausführlicher Rückblick auf das Jubiläumsjahr 1987 sind in der Festzeitschrift 1988 abgedruckt.